In der heutigen Kabinettssitzung hat die Bayerische Staatsregierung beschlossen, dass für die weiterführenden Schulen bis zu den Pfingstferien am Schwellenwert 100 festgehalten wird. Das bedeutet, dass wir bis zu den Pfingstferien nur dann aus dem Distanzunterricht in den Präsenzunterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht wechseln müssen, wenn die Inzidenz in München an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter diesem Schwellenwert lag.

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass nach den Pfingstferien dieser Schwellenwert auf 165 angehoben wird.

Die Regelung, wonach die Wohnheime nur eine Person pro Zimmer unterbringen dürfen, bleibt mindestens bis zum Ende der Pfingstferien gültig.