Fachkraft für Veranstaltungstechnik 1

Fachkraft für Veranstaltungstechnik

Anerkannt durch Verordnung vom 18. Juli 2002, Berlin, BM W&T
BIBB, Stand: 03.06.2016

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und findet an den Lernorten Betrieb und Berufsschule statt.

Fachkräfte für Veranstaltungstechnik realisieren technische, organisatorische und gestalterische Dienstleistungen, z.B. bei Bühnen – und open-air-Veranstaltungen, Film- und Fernsehproduktionen, Kongressen, Konzerten, Messen, Produktpräsentationen, Shows, Tagungen, Theateraufführungen.

Fachkräfte für Veranstaltungstechnik

  • wenden technische Regelwerke und Normen, Regelungen der Versammlungsstättenverordnung sowie Vorschriften des Datenschutzes, Urheber- und Persönlichkeitsschutzes an
  • beurteilen die Sicherheit und Infrastruktur von Veranstaltungsstätten
  • analysieren Kundenanforderungen, gestalten, konzipieren und kalkulieren Veranstaltungen, stimmen die Konzeption mit dem Kunden ab und beraten Kunden
  • planen und organisieren veranstaltungstechnische Abläufe
  • arbeiten und kommunizieren im Team
  • sichern, transportieren und lagern Geräte und Anlagen der Veranstaltungstechnik
  • prüfen die örtlichen Gegebenheiten, wählen die erforderlichen Geräte und Anlagen aus und stellen diese bereit organisieren und prüfen die Energieversorgung
  • bauen Podeste, Gerüste und Traversen auf (Rigging) und montieren Ausstattungsteile
  • bedienen bühnen- und szenentechnische Einrichtungen
  • bauen Beleuchtungs- und Projektionseinrichtungen auf, richten sie ein und bedienen sie bauen Beschallungseinrichtungen auf,
  • richten sie ein und bedienen sie
  • bauen Aufnahme- und Übertragungseinrichtungen für Bild, Ton und Daten auf,
  • richten sie ein und bedienen sie bewerten Spezialeffekte und führen sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften durch
  • fahren Veranstaltungen.