Bitte beachten Sie die neuen Regelungen des Kultusministeriums bei Erkältungen. Wie bisher auch darf bei folgenden Symptomen die Schule nicht besucht werden:
Fieber
Husten
Hals- oder Ohrenschmerzen
starke Bauchschmerzen
Erbrechen oder Durchfall.
Die Schule darf erst wieder besucht werden, wenn mindestens 24 Stunden keine Symptome und kein Fieber mehr aufgetreten sind. Zusätzlich ist ein negativer Corona-Test oder ein entsprechendes ärztliches Attest erforderlich.
Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungssymptomen (Schnupfen ohne Fieber, gelegentlicher Husten) ist der Schulbesuch nicht erlaubt. Sofern innerhalb von 24 Stunden kein Fieber eintritt ist ein Schulbesuch grundsätzlich möglich, sofern ein ärztliches Attest oder ein negativer Coronatest vorgelegt werden.
Wir raten allerdings, die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts zu befolgen und eine leichte Erkältung ohne Coronatestung mindestens fünf Tage auszukurieren und anschließend noch zwei symptomfreie Tage abzuwarten, ehe der Unterricht wieder besucht wird. Das reduziert das Risiko, dass es infolge einer unerkannten Corona-Infektion zu Ansteckungen weiterer Personen kommt.