Damit niemand die Prüfung wegen eines Coronafalls in seiner Klasse verpasst, hat das bayerische Kultusministerium verfügt, dass für Prüflinge kein Präsenzunterricht in den zwei Wochen vor der Prüfung stattfindet. Wir gehen daher für diese Schüler*innen in den Distanzunterricht. Bitte informieren Sie gegebenenfalls Ihr Wohnheim, dass Sie nicht anreisen werden. Distanzunterricht ist seit 01.09.2020 in der Berufsschulordnung auch offiziell als Organisationsform des Unterrichts vorgesehen https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBSO-5 . Für diesen Unterricht ist genauso freizustellen wie für den Präsenzunterricht.
Die Regelung betrifft ausdrücklich nur die Prüflinge. Für alle anderen Schüler*innen findet ab Montag wie gehabt Präsenzunterricht statt.