In den Medien wurde schon seit dem Wochenende über die Aufhebung der Isolationspflicht berichtet, jetzt liegen uns die Regelungen für den Schulbereich vor.

Mit Wirkung ab heute ist die Isolationspflicht für mit Covid19 infizierte Personen in Bayern aufgehoben. Das bedeutet jedoch nicht, dass Lernende und Lehrende mit einer Infektion in die Schule kommen müssen. Wer seine Infektion belegen kann, gilt mit diesem Nachweis als entschuldigt. Es ist ausdrücklich empfohlen, dass Infizierte zuhause bleiben. Bitte informieren Sie uns immer über eine Infektion, auch wenn Sie als Entschuldigung bereits eine Krankschreibung wegen Erkältung vorgelegt haben sollten.

Wenn Sie entgegen der ausdrücklichen Empfehlung die Schule besuchen wollen, besteht Maskenpflicht. Beachten Sie dazu die Allgemeinverfügung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.